Welche Regeln gelten in der Mediation?

Massgebend sind die Standesregeln der Berufsverbände (SAV, SDM, SKW und SCCAM) sowie die europäischen Berufsregeln.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.  (Ausnahmen sind möglich)
  • Volle Parteiautonomie: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz
  • Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators:  Die Mediationsperson darf keine Abhängigkeit von beteiligen Personen haben und keine Partei bevorzugen. Sie verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine der Beteiligten als  Anwalt zu vertreten
  • Freiwilligkeit: Ein Abbruch  ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) das will.

 

Besonderheiten können zwischen den Parteien und der Mediationsperson vereinbart werden.