Massgebend sind die Standesregeln der Berufsverbände (SAV, SDM, SKW und SCCAM) sowie die europäischen Berufsregeln.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson vereinbaren Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche. (Ausnahmen sind möglich)
- Volle Parteiautonomie: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz
- Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Mediators: Die Mediationsperson darf keine Abhängigkeit von beteiligen Personen haben und keine Partei bevorzugen. Sie verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine der Beteiligten als Anwalt zu vertreten
- Freiwilligkeit: Ein Abbruch ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) das will.
Besonderheiten können zwischen den Parteien und der Mediationsperson vereinbart werden.