Die ZPO schreibt nicht vor, dass die Mediationspersonen bestimmte fachliche Anforderungen erfüllen müssen. Jedoch stehen Mediationspersonen mit von Fachverbänden anerkannten Mediationsausbildungen im Vordergrund, wenn das Gesetz von Mediation spricht (Botschaft zur ZPO, BBl 2006 7335 f.).
Die Verbände stellen mit der Anerkennung sicher, dass die Mediationsperson über eine fundierte Mediationsausbildung verfügt, die Berufsregeln einhält und sich laufend weiterbildet.
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