Mediation oder Schlichtung?

Mit dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung am 1.1.2011 haben die Parteien die freie Wahl zwischen der staatlichen Schlichtung und der privaten Mediation. Sie können zudem jederzeit die Sistierung eines Gerichtsverfahrens beantragen, um eine Mediation durchzuführen. Die entsprechenden Formulare findet man auf www.bj.admin.ch Auch im Verwaltungs- und Strafverfahren sind Mediationen möglich.